Freiherr, Dr. Jur. h.c., Reinhard von Godin
| geboren | 05.10.1884 (München) |
|---|---|
| gestorben | 04.08.1964 (München) |
| Berufsgruppe | Rechtswesen (Rechtswesen) |
| Beruf | Rechtsanwalt |
| Personenverzeichnis | Godin Reinhard von |
| Friedhof | Nordfriedhof |
| Lage | 26-4-012 |
| Wikipedia | Reinhard_von_Godin |
|
Freiherr, Dr. Jur. h.c., Reinhard von Godin wurde 80 Jahre alt. |
|
| Navigieren zum Grab | |
Reinhard von Godin war Rechtsanwalt und Notar. Nach dem Studium der Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften in Paris und München arbeitete er zunächst als Justitiar und Chefsyndikus bei verschiedenen Banken. Später ließ er sich als Rechtsanwalt in Berlin nieder und wurde auch als Notar zugelassen. Bekannt wurde insbesondere sein gemeinsam mit Wilhelmi verfasster Kommentar zum Aktiengesetz, der mehrere Auflagen erlebte.
Während der NS-Zeit geriet Godin aufgrund seiner familiären Herkunft und seiner Kontakte zu jüdischen Kollegen zunehmend unter Druck. 1944 wurde er vom Volksgerichtshof unter Roland Freisler wegen „Wehrkraftzersetzung“ zum Tode verurteilt. Hintergrund war unter anderem seine Unterstützung eines zum Tode verurteilten Studienfreundes und dessen Gnadengesuchs. Das Todesurteil wurde später in eine achtjährige Zuchthausstrafe umgewandelt; bis zur Befreiung war er im Zuchthaus Brandenburg-Görden inhaftiert.
Nach 1945 wurde Godin wieder als Rechtsanwalt und Notar zugelassen und kehrte nach München zurück. Er veröffentlichte weiterhin juristische Fachwerke und wurde für seine wissenschaftlichen Leistungen mit der Ehrendoktorwürde der Universität Kiel ausgezeichnet.