Freiherr, Dr. Jur. h.c., Reinhard von Godin

geboren 05.10.1884 (München)
gestorben 04.08.1964 (München)
Berufsgruppe Rechtswesen (Rechtswesen)
Beruf Rechtsanwalt
Personenverzeichnis Godin Reinhard von
Friedhof Nordfriedhof
Lage 26-4-012
Wikipedia Reinhard_von_Godin

Freiherr, Dr. Jur. h.c., Reinhard von Godin wurde 80 Jahre alt.

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Reinhard von Godin war Rechtsanwalt und Notar. Nach dem Studium der Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften in Paris und München arbeitete er zunächst als Justitiar und Chefsyndikus bei verschiedenen Banken. Später ließ er sich als Rechtsanwalt in Berlin nieder und wurde auch als Notar zugelassen. Bekannt wurde insbesondere sein gemeinsam mit Wilhelmi verfasster Kommentar zum Aktiengesetz, der mehrere Auflagen erlebte.

Während der NS-Zeit geriet Godin aufgrund seiner familiären Herkunft und seiner Kontakte zu jüdischen Kollegen zunehmend unter Druck. 1944 wurde er vom Volksgerichtshof unter Roland Freisler wegen „Wehrkraftzersetzung“ zum Tode verurteilt. Hintergrund war unter anderem seine Unterstützung eines zum Tode verurteilten Studienfreundes und dessen Gnadengesuchs. Das Todesurteil wurde später in eine achtjährige Zuchthausstrafe umgewandelt; bis zur Befreiung war er im Zuchthaus Brandenburg-Görden inhaftiert.

Nach 1945 wurde Godin wieder als Rechtsanwalt und Notar zugelassen und kehrte nach München zurück. Er veröffentlichte weiterhin juristische Fachwerke und wurde für seine wissenschaftlichen Leistungen mit der Ehrendoktorwürde der Universität Kiel ausgezeichnet.

Literatur

ISBN 398022113X
ISBN 398022113X
Freiherr, Dr. Jur. h.c., Reinhard von Godin
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