1800 – Die Domänenabtretung Friedrich Wilhelms III.

Im Zuge der Preußischen Reformen nach der Niederlage gegen Napoleon traf Friedrich Wilhelm III. eine weitreichende Entscheidung: Er trennte das Privatvermögen der Hohenzollern vom Staatsvermögen. Durch das Edikt zur Verstaatlichung der Krondomänen wurden die königlichen Ländereien dem Staatsschatz unterstellt. Ziel war die Sanierung der zerrütteten Staatsfinanzen und die Tilgung der enormen Kriegskontributionen an Frankreich. Im Gegenzug erhielt der König eine feste jährliche Zahlung, die sogenannte Zivilliste, was den Übergang von der absolutistischen Domänenwirtschaft zur modernen Staatsverwaltung markierte.